Zahlungsrahmen der Armee 2025-2028

Worum geht es beim Zahlungsrahmen?
Gestützt auf Artikel 148j MG beschliesst die Bundesversammlung mit einfachem Bundesbeschluss für jeweils vier Jahre einen Zahlungsrahmen für die finanziellen Mittel der Armee. Der Zahlungsrahmen setzt den Höchstbetrag der Voranschlagskredite fest. Er dient dem Parlament als Planungsinstrument für die längerfristige Ausgabensteuerung.

Was ist neu am Zahlungsrahmen 2025-2028?
Ein erster Zahlungsrahmen wurde mit den Änderungen der Rechtsgrundlagen für die WEA beschlossen und bezog sich auf die Jahre 2017‒2020, ein weiterer auf die Jahre 2021‒2024. Während diese beiden Zahlungsrahmen die finanziellen Mittel der Verwaltungseinheiten Verteidigung und armasuisse Immobilien abdeckten, deckt der vorliegende Zahlungsrahmen 2025‒2028 zusätzlich die Bereiche «armasuisse Beschaffung» sowie «armasuisse W+T» ab. Damit umfasst der Zahlungsrahmen der Armee 2025‒2028 die Gruppe Verteidigung und das Bundesamt für Rüstung (armasuisse).

Wie ist der beantragte Zahlungsrahmen begründet?
Um den Finanzbedarf der Armee zu decken, berücksichtigt der Bundesrat in den Jahren 2025 und 2026 ein reales Ausgabenwachstum von 3 Prozent. In den Jahren 2027 und 2028 geht er von einem Wachstum von real 5,1 Prozent aus. Das Parlament beschloss am 21. Dezember 2023 mit dem Voranschlag 2024 und dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2025‒2027 dieses Wachstum. 2025 wird eine Teuerung von 1,2 Prozent und ab 2026 von 1,0 Prozent angenommen. Dieses Wachstum basiert auf einem Armeebudget von 5,5 Milliarden Franken im Jahr 2024. Der Bundesrat beantragt deshalb für die Armee einen Zahlungsrahmen von 25,8 Milliarden Franken in den Jahren 2025–2028. Darin enthalten sind die Betriebsausgaben (13,7 Mrd. Fr.), Rüstungs- und Investitionsausgaben (11,8 Mrd. Fr.) sowie eine technische Reserve von 312 Millionen Franken.

Wie hoch sind die Betriebsausgaben?
Die in den Jahren 2025‒2028 vorgesehenen Betriebsausgaben erhöhen sich gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021‒2024 um 1,7 Milliarden Franken auf 13,7 Milliarden Franken (+14 %). Die Hauptgründe dafür sind, dass der Zahlungsrahmen 2025‒2028 zwei zusätzliche Kompetenzbereiche von armasuisse abdeckt (+647 Mio. Fr.) und höhere Ausgaben für Instandhaltungsbedarf und Informatik anfallen. Die Verschiebung von Informatikmitteln von der FUB zum BIT entlastet den Zahlungsrahmen 2025‒2028 um rund 550 Millionen Franken.
Die Betriebsausgaben betragen im Durchschnitt rund 3,4 Milliarden Franken pro Jahr. Darin enthalten sind Personalausgaben von 1,4 Milliarden Franken sowie Sach- und Betriebsausgaben von 2,0 Milliarden Franken. Zu Letzteren zählen insbesondere die Ausgaben für Ersatzmaterial und für die Instandhaltung von Systemen (Ersatzmaterial- und Instandhaltungsbudget, 672 Mio. Fr.), für den Betrieb und die Infrastruktur (145 Mio. Fr.), für den Unterhalt der Immobilien (198 Mio. Fr.), für die Truppe (203 Mio. Fr.) sowie für die Informatik (60 Mio. Fr.).

Wie hoch sind die Rüstungs- und Investitionsausgaben?
Der Einzelkredit «Rüstungsaufwand und -investitionen» von rund 10 Milliarden Franken für vier Jahre umfasst die finanziellen Mittel, mit denen vom Parlament bewilligte Verpflichtungskredite für Rüstungsbeschaffungen finanziert werden. Durch den höheren Bedarf zur Stärkung der Verteidigungsfähigkeit und der Durchhaltefähigkeit soll dieser Kredit gegenüber dem letzten Zahlungsrahmen um 2,6 Milliarden Franken (+35 %) ansteigen. Er enthält die Ausgaben für das Rüstungsmaterial (7315 Mio. Fr., inkl. 100 Mio. Fr. für die Mehrwertsteuer auf Importe), für AEB (1420 Mio. Fr.), PEB (605 Mio. Fr.) und AMB (527 Mio. Fr.).
Für Investitionen in Immobilien benötigt das VBS in den Jahren 2025‒2028 rund 1,9 Milliarden Franken. Die Erhöhung gegenüber dem Zahlungsrahmen 2021‒2024 um 295 Millionen Franken (+19 %) ist unter anderem auf die baulichen Massnahmen zum Schutz der Logistik-Infrastrukturen und den aufgelaufenen Instandhaltungsbedarf zurückzuführen. Weitere Investitionsausgaben von insgesamt 14 Millionen Franken sind für armasuisse W+T vorgesehen, 4 Millionen für armasuisse Beschaffung.

Quelle: VBS/Vtg