Der Zivildienst verzeichnete erneut einen Rekord mit 6‘799 Abgängen aus der Armee im vergangenen Jahr. Beim Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz (VMG) ist der Geduldsfaden, erst recht vor dem Hintergrund der sich verschärfenden sicherheitspolitischen Lage in Europa, endgültig gerissen. Schluss jetzt mit der seit Jahren politisch akzeptierten, faktischen Wahlfreiheit zwischen Armee und Zivildienst! Diese Wahlfreiheit ist gesellschaftlich und sicherheitspolitisch durch nichts mehr zu rechtfertigen. Das heutige System ist nicht nur verfassungswidrig, sondern für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Schweiz gefährlich. Der VMG verlangt deshalb eine sofortige Begrenzung der Zulassungen für den Zivildienst auf noch maximal 1‘800 pro Jahr.
Im Jahr 2008 waren es noch rund 1600 Zulassungen zum Zivildienst, während ab 2009 – mit der Abschaffung der Gewissensprüfung und der Einführung des Tatbeweises – die Zahl unkontrolliert nach oben schnellte und sich bei rund 7‘000 Personen pro Jahr einpendelte. Im Jahr 2024 wurden, von der Öffentlichkeit und den Medien kaum wahrgenommen, 6‘799 Personen zum Zivildienst zugelassen, also nochmals eine Zunahme gegenüber 2023 mit bereits 6‘754 Personen. Mit fast 1.9 Mio. geleisteten Zivildiensttagen wurde zudem letztes Jahr ein neuer Rekord erreicht. Für den VMG ist das Mass voll: Der Zivildienst ist gemäss Verfassung eine besondere Ersatzleistung zur Erfüllung der Wehrpflicht für den Fall eines unüberbrückbaren Gewissenskonflikts. Das ist richtig so – und dabei muss es bleiben. Der VMG fordert deshalb eine Begrenzung der Zulassungen für den Zivildienst auf maximal 1‘800 pro Jahr. Ein durchaus realistischer Richtwert.
Massnahmen des Bundesrats zur Reduktion der Abgänge unzureichend
Die jährlichen Abgänge in Höhe von fast 7‘000 Zivis entsprechen bildlich der personellen Stärke einer Kampfbrigade, was keine Milizarmee der Welt zahlenmässig verkraften kann. Schlimmer noch: Unser Erfolgsmodell Milizsystem erodiert, und der gesellschaftliche Zusammenhalt wird zunehmend gefährdet. Diese Tatsache ist nur schon vor dem Hintergrund der sich verschärfenden sicherheitspolitischen Situation europaweit und auch geopolitisch nicht mehr länger zu rechtfertigen. Die Sicherheit muss auch in der Schweizer Politik wieder die erste Priorität innehaben, weshalb Armee und Zivilschutz, welche beide personell am Ausbluten sind, rasch und vordringlich mit den entsprechenden personellen Ressourcen ausgestattet werden müssen. Hierzu reichen die sechs Massnahmen des Bundesrats zur Reduktion der Abgänge in den Zivildienst leider nicht aus. Deshalb ist die Gewissensprüfung, so unangenehm dies auch klingen mag, so rasch als möglich wieder einzuführen.
Neues Dienstpflichtmodell muss erneut und dringlich auf den Tisch
Der VMG schlägt im Weiteren eine viel raschere Einführung der vom Bundesrat schon im März 2022 aufs Tapet gebrachten und von ihm erst gerade im Januar 2025 bis Ende 2027 zurückgestellten Sicherheitsdienstpflicht vor. Diese sieht unter anderem eine Zusammenlegung des Zivilschutzes mit dem Zivildienst zum sogenannten Katastrophenschutz vor. In diesem Kontext regt der VMG an, die künftige Aufhebung des Bundesamts für Zivildienst (ZIVI) bereits heute ernsthaft in Betracht zu ziehen. Eine Antragstellung zum weiteren Vorgehen in Sachen Dienstpflicht erst Ende 2027 ist schlicht unredlich, ja unverantwortlich. Die Einführung eines neuen Dienstpflichtmodells muss deshalb vorgezogen werden, spätestens auf den 1. Januar 2027. Es braucht jetzt eine klare und dringliche Vorwärtsstrategie von Bundesrat und Parlament, um die Armee, aber auch den Zivilschutz, personell zu stärken und weiterzuentwickeln.
Quelle: VMG, Foto: Symbolbild ZIVI