Der Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz (VMG) ist entsetzt über die beiden kürzlich erfolgten Beschlüsse des Bundesrats, einerseits eine parlamentarische Motion zu unterstützen, dass private Armeewaffen, die Soldaten nach der Dienstpflicht als Eigentum überlassen wurden, wieder einzuziehen sind, und andererseits eine Motion, die die Heimabgabe der Taschenmunition verlangt, abzulehnen. Damit zeigt der Bundesrat, dass er sich offenbar nach wie vor im sicherheitspolitischen Tiefschlaf befindet und – schlimmer noch – sich gegen unsere Milizarmee stellt, indem er sich zunehmend von der Konzeption und Tradition des bewaffneten Milizsoldaten entfernt. Der VMG wird sich mit allen Mitteln dagegen wehren und der bürgerlichen Allianz in Bern Rückendeckung geben.
Es sei nicht Aufgabe der Armee, Schweizer Wehrmännern die Tatwaffe für häusliche Tötungsdelikte zu überlassen, finden die Motionärin und ihre 33 Mitstreiter. Deshalb sollen private Ordonnanzwaffen, die Soldaten nach der Dienstpflicht als Eigentum überlassen wurden, wieder eingezogen werden, wenn der Inhaber die Waffe seit mehr als zehn Jahren nicht mehr im Schiesssport genutzt hat. Damit soll die Prävention im Bereich der häuslichen Tötungen gestärkt werden. Genau diesen Vorstoss unterstützt nun der Bundesrat, weil er offenbar der Meinung ist, dass die willkürliche Entwaffnung von ehemaligen Soldaten das Risiko von Tötungsdelikten im Privathaushalt minimiert.
Haltung des Bundesrats ein Affront gegenüber unserer Milizarmee
Der VMG, die landesweite Stimme der militärischen Verbände und Schützengesellschaften, ist schockiert über diese völlig unverständliche und von mangelnder Weitsicht geprägte Haltung des Bundesrats. Die Überlassung von Ordonnanzwaffen im eigenen Haushalt ist schon heute strikt reglementiert und kontrolliert. Es braucht hierfür einen vom Kanton geprüften Waffenerwerbsschein. Mit der Unterstützung der linken Motion erschüttert der Bundesrat das Vertrauen in die Milizarmee sowie in die Schützinnen und Schützen unseres Landes. Es zeugt von fehlender Weitsicht des Bundesrats, einerseits regelmässig auf die angespannte Bedrohungslage hinzuweisen und andererseits verhältnismässig einfache Massnahmen zu torpedieren.
Nicht nachvollziehbare Haltung des Bundesrats auch bei der Heimabgabe Taschenmunition
Ebenso ärgerlich ist für den VMG der ebenfalls kürzlich erfolgte Beschluss des Bundesrats, dass unsere Soldaten zu Hause keine Munition aufbewahren sollen – trotz weiterhin sehr angespannter Sicherheits- und Bedrohungslage in Europa. Genau dies, die Heimabgabe der Taschenmunition, fordert der Vorstoss von SVP-Nationalrat Walter Gartmann. Denn der bundesrätliche Entscheid von 2007, den Soldatinnen und Soldaten keine Munition mehr nach Hause abzugeben, war lediglich ein «bis auf weiteres» ausgesetzter, der von der künftigen sicherheitspolitischen Lage abhängig gemacht wurde. Seither ist die Welt aufgrund der sich laufend verschärfenden sicherheitspolitischen Lage eine komplett andere. Es wäre verantwortungslos, unseren Offizieren, Unteroffizieren und Soldaten künftig keine Taschenmunition abzugeben.
Der VMG hat dies in seiner Stellungnahme vom 18. April 2025 bereits eingehend ausgeführt. Deshalb stellt er sich mit Überzeugung gegen die unverständliche Haltung des Bundesrats bei der Heimabgabe der Taschenmunition. Der VMG wird sich entschieden für die Motion Gartmann sowie die bürgerliche Allianz einsetzen und alles unternehmen, dass die Milizarmee in ihrer Verteidigungsfähigkeit nicht unbedarft geschwächt, sondern entschlossen gestärkt wird, u. a. mit der präventiven Massnahme der Heimabgabe der Taschenmunition.
Quelle: VMG, Foto: Symbolbild, VBS/DMA