Der Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz (VMG) erachtet die nach der Amoktat in Aarau aufflammende politische Kontroverse über das Waffenrecht als nicht zielführend und wenig sinnvoll. Die Schweizer Stimmbevölkerung hat sich 2019 für ein schärferes Waffenrecht ausgesprochen, welches noch im gleichen Jahr in Kraft trat und sich seither bewährt hat. Es ist völlig unnötig, über allfällige «Gesetzeslücken» zu diskutieren, wie es nun von linker Seite gefordert wird. Es besteht bei dem vor wenigen Jahren revidierten Waffenrecht kein Handlungsbedarf, der einen auch nur im Ansatz erkennbaren Mehrwert erbringen würde.
Mit einer deutlichen Mehrheit von fast 64 Prozent sprach sich die Schweizer Stimmbevölkerung im Frühjahr 2019 für ein schärferes Waffengesetz aus. Seither sind halbautomatische Gewehre wie das AK-74, welches der Amokschütze von Aarau verwendet hatte, verboten. Die kantonalen Waffenbüros erteilen Ausnahmebewilligungen nur an Sportschützen, Sammler oder Museen. Wer sich nach altem Recht eine derartige Waffe erworben hat, braucht nicht nachzuweisen, dass er Sportschütze oder Sammler ist. Das ist vertretbar, weil es Sache der Behörden ist, im konkreten Einzelund Bedarfsfall Waffen zu beschlagnahmen.
Schärferes Waffenrecht unnötig
Das geltende Waffenrecht enthält bereits klare Instrumente, um Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, den Erwerb und Besitz von Waffen zu verwehren. Personen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit einer Waffe gefährden können, dürfen keine Waffen erwerben. Bei diesen Hinderungsgründen sind diese durch die zuständigen Behörden zu beschlagnahmen. Auch Amts- und Berufsgeheimnisträger sind explizit berechtigt, den Polizei- und Justizbehörden Personen zu melden, die sich oder andere durch Waffen gefährden oder damit drohen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist öffentlich nicht geklärt, welche konkreten Auffälligkeiten vor der Tat in Aarau bestanden, wer davon Kenntnis hatte und welche Informationen den zuständigen Behörden vorlagen. Gerade deshalb ist es verfehlt und überhaupt nicht zielführend, von linker Seite nur wenige Tage nach der Tat bereits von «Gesetzeslücken» zu sprechen sowie politische und rechtliche Forderungen abzuleiten.
Kein Grund zur Kritik am Schweizer Waffenrecht, erst recht nicht vom Ausland
Die Schweiz verfügt seit jeher über eine mit der politischen Mündigkeit verknüpfte, eindrückliche und glaubwürdige Waffentradition. Zahlreiche EU-Waffenrichtlinien, welche die Schweiz aufgrund des Schengener Abkommens in den letzten Jahren zu übernehmen hatte, setzten das liberale, dem Milizwesen verpflichtete Schweizer Waffenrecht immer mehr unter Druck. Sie schränkten die Eigenheiten des schweizerischen Schiesswesens ein und trafen den mündigen Schweizer Bürger sowie legalen Waffenbesitzer direkt. Es besteht deshalb keinerlei Grund oder Handlungsbedarf, das Schweizer Waffengesetz weiter einzuschränken oder sich diesbezüglich sogar vom Ausland schulmeistern zu lassen – im Gegenteil. Die in den letzten Tagen aufgeflammte politische Kontroverse ist völlig obsolet.
Quelle: Verband Militärischer Gesellschaften Schweiz (VMG), Symbolbild: HK